AXA: Absicherung der Fixkosten per Praxis-Ausfallversicherung

 

Die Praxis-Ausfallversicherung von AXA bietet eine optimale Absicherung der fixen Kosten, die nicht über ein Krankentagegeld abgesichert werden können, für:

  • Ärzt:innen
  • Selbstständige
  • Freiberufler:innen

Die fixen Kosten, wie zum Beispiel Personalkosten und Mieten, die bei einer Unterbrechung aufgrund Krankheit, Unfall oder behördlich angeordneter Quarantäne der versicherten Person weiterlaufen, sind so abgedeckt und das Bestehen des Betriebes ist gesichert.

Kosten, beispielsweise die Personal- und Mietkosten, steigen stetig. Das wurden in den letzten Jahren auch an den steigenden durchschnittlich abgesicherten Versicherungssummen in der Praxis-Ausfallversicherung deutlich.

Dies nimmt die AXA zum Anlass, um die Versicherungssummen zur Einreichung der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und eines großen ärztlichen Attests anzupassen:

  • BWA erst ab einer Versicherungssumme von 250.000 Euro
    (vorher 200.000 Euro)
  • großes ärztliches Attest ist nur bei einer Gesundheitsangabe mit „ja“ bei Versicherungssummen zwischen 255.000-350.000 Euro erforderlich
    (vorher immer ab 255.000 Euro erforderlich)
  • ab 355.000 Euro Versicherungssumme ist nach wie vor immer ein großes ärztliches Attest
    erforderlich

So kann die Beantragung für die Kund:innen schneller, einfacher und direkt erfolgen.

Wusstest Du schon?

Bei bestehenden Verträgen kannst Du in vielen Fällen die Versicherungssummen um 20% ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen und so an die steigenden Kosten anpassen. Eine einfache Willenserklärung der Kund:innen reicht hierfür aus.

 

Die Kontaktdaten des AXA-Ansprechpartners:

Bastian Gräfling
Key Account Manager Komposit
Maklervertrieb
AXA Konzern AG
Tel.: 0221-148-33246
bastian.graefling@axa.de