So verhindern Sie Rückfragen und Bearbeitungsstopps für Ihre Finanzierungsanträge
In unserem Newsletter vom 7. März 2016 haben wir Sie umfangreich zur gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsdokumentation informiert.

Die ersten WIKR-Wochen liegen hinter uns und Sie konnten sich mit den Präferenzen und der Checkliste in EUROPACE 2 anfreunden.

 

Was jedoch oft vergessen wird:

Zur vollständigen Beratungsdokumentation gehört neben der Angabe zu den Präferenzen und dem Bearbeiten der Checkliste zwingend die Angabe, ob der jeweilige Finanzierungsvorschlag „dem ausdrücklichem Wunsch des Kunden“ (also allen 8 Präferenzen) entspricht, oder „meiner Empfehlung“.  Sofern der Finanzierungsvorschlag vom „Kundenwunsch“ abweicht, muss zu den einzelnen abweichenden Punkten in den Präferenzen eine Erläuterung und ein abschließendes Fazit dokumentiert werden.

Diese Angabe erfolgt über die „Erläuterungen“ zu den Präferenzen und muss bei JEDEM Finanzierungsvorschlag ausgefüllt werden – auch wenn mehrere Finanzierungsvorschläge  der gleichen Bank ausgehändigt werden. Nur dann erscheint diese Angabe auch im Finanzierungsvorschlag und vervollständigt die erforderliche Beratungsdokumentation.

Die Erläuterungen finden Sie durch Klick auf den Namen der Bank.