Wichtige Einzelheiten zur Sachkundeprüfung und zur Berufshaftpflicht und was nun zu tun ist…
Am 22. April hat der Bundesrat die Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung beschlossen.

Diese liefert  Antworten auf folgende bisher offene Fragen

  • Mit welcher Berufsqualifikation bin ich ein „Alter Hase“ und benötige keine Sachkundeprüfung?
  • Welche Themenfelder sind Inhalt der Sachkundeprüfung?
  • Wie muss die Berufshaftpflichtversicherung ausgestaltet sein?

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung.

Was ist nun zu tun? – Nutzen Sie die Übergangsfrist bis zum 20.03.2017!

Als Vermittler mit einer Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO, wenden Sie sich an Ihre zuständige Aufsichtsbehörde und beantragen die Erlaubnis nach § 34i GewO.  Damit  werden die „persönliche Zuverlässigkeit“ sowie die „geordneten Vermögensverhältnisse“ aus der §34c Erlaubnis automatisch anerkannt und müssen nicht erneut nachgewiesen werden.

Sollten Sie nicht zu den „Alten Hasen“ zählen, benötigen Sie für die Beantragung der §34i Erlaubnis einen Sachkundenachweis. Die dazu erforderliche Sachkundeprüfung wird von Ihrer zuständigen IHK abgenommen.

Die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden in einigen Kammern am 23. Juni 2016 abgenommen. Viele Kammern werden erst ab dem September-Prüfungstermin (22. September 2016) die Prüfungen „Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ anbieten können.

Da die Prüfungs- und Genehmigungsprozesse zusätzlich Zeit kosten, raten wir zu schnellem Handeln, um am 21.03.2017 nicht ohne die erforderliche Erlaubnis dazustehen.