…der Grund, warum Sie seit einem Monat die Steuer-ID Ihrer Kunden benötigen
Hintergrund zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Durch die Veröffentlichung der „Panama Papers“ im April 2016 entwickelte sich eine Diskussion über die Steuerumgehung. Damals ging es um die Gründung von ausländischen Gesellschaften. Mit dem Gesetz soll die Möglichkeit inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels solcher Briefkastenfirmen erschwert werden. Aufgrund eines erhöhten Entdeckungsrisikos soll auch eine präventive Wirkung eintreten.

Erfassung der Steuer-ID in BaufiSmart

Im Rahmen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG) sind unsere Produktanbieter seit 01.01.2018 gehalten, zusätzlich zu den Legitimationsdaten der Antragsteller auch die Steuer-ID zu erheben.

Die Steuer-ID wird in BaufiSmart bei den Antragstellern erfasst. Für Antragsteller mit deutscher Staatsangehörigkeit wird nur die Steuer-ID erfasst (siehe Screenshot, grüner Rahmen). Für Antragsteller mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit, muss zusätzlich das Feld „in Deutschland seit“ ausgefüllt werden.

Es wird ausschließlich die deutsche Steuer-ID erfasst. Besitzt der Antragsteller noch keine deutsche Steuer-ID, so kann er sie beim Bundeszenralamt für Steuern online beantragen.

 

Bei Eingabe der Steuer-ID wird nicht geprüft, ob die Steuer-ID korrekt ist. Bei Eingabe der 11-stelligen Nummer ist auf entsprechende Sorgfalt zu achten.
Die Steuer-ID in der Selbstauskunft und die Verwendung beim Produktanbieter

Die Steuer-ID wird in der von der Plattform erzeugten Selbstauskunft bei den Antragstellern angedruckt Auch in der Blanko-Selbstauskunft wird die Steuer-ID ausgewiesen. Somit erhält auch der Produktanbieter die Möglichkeit die Steuer-ID des Antragstellers zu erfahren.

Die Steuer-ID wird den Finanzbehörden seitens der Bank im Kontoabrufverfahren mitgeteilt.

Jeder Antragsteller ist verpflichtet seine Steuer-ID anzugeben. Die Bank wiederum ist verpflichtet, den Finanzbehörden das Fehlen einer Steuer-ID mitzuteilen. Ein entsprechender Hinweis auf die Mitwirkungspflicht ist in die Selbstauskunft mit aufgenommen worden.

Was ist eigentlich die Steueridentifikationsnummer und wo ist sie zu finden?

Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Ziffernfolge, die bei Geburt jeder Person mit festem Wohnsitz in Deutschland zugeordnet wird. Diese ist unveränderlich, eindeutig und dauerhaft.

Anhand der Steuer-ID können Finanzämter abgegebene Steuererklärungen eindeutig einer Person zuordnen.

Das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, verwaltet alle Steuer-IDs und die dazugehörigen Daten (vollständiger Name, Geburtstag und Geburtsort sowie die aktuelle Anschrift).

In der Regel finden Ihre Kunden ihre Identifikationsnummer

  • auf der Gehaltsabrechnung,
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung,
  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • in einem Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern aus 2008 mit dem Betreff „Zuteilung der Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (AO)“

Wer noch keine Steuer-ID zugeteilt bekommen hat oder diese unauffindbar verlegt hat, kann die Steuer-ID online über das Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Dies kann bis zu 6 Wochen dauern.