Neue Datenschutzverordnung schön und gut, aber was bedeutet das konkret für Sie als Vermittler? Wir möchten Sie in den kommenden Wochen zu Ihren Pflichten informieren, damit die DSGVO Sie ab 25.05.18 nicht kalt erwischt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt.

Grundlegend kann man die künftigen Pflichten in 4 Bereiche gliedern:

  • Dokumentationspflichten (Aufstellung Verarbeitungstätigkeiten und genutzte IT-Systeme) –Teil1-
  • Informationspflichten (Datenschutzhinweise) – Teil 2-
  • Aufbewahrungsfrist und Löschprozess (Fristen definieren und Löschkonzept vorhalten) –Teil 3-
  • Betroffenenrechte (welche Rechte hat der Verbraucher?) –Teil 4-

-Teil 4 –

Was sind Betroffenenrechte?

Ihre Kunden haben vor,  während und nach der Datenverarbeitung zahlreiche Rechte. Sie – als der für die Datenverarbeitung Verantwortliche –  sind verpflichtet, die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Sie bestimmte Prozesse implementieren müssen, um eine fristgerechte und korrekte Bearbeitung der Anträge der betroffenen Personen sicherzustellen.

Besonders relevant sind dabei:

  • Recht auf Informationen zur Datenverarbeitung
  • Recht auf Datenlöschung
  • Recht auf Datenportabilität
  • Recht auf Datenauskunft
  • Recht auf Berichtigung

An wen kann sich Ihr Kunden wenden?

Grundsätzlich wird sich der Kunde in der Praxis an Sie als Vermittler wenden, der ihm im Rahmen der Anfrage zur Seite stand.

Informationsrechte: Der Kunde hat das Recht zum frühestmöglichen Zeitpunkt („Erstkontakt“) umfassende Informationen über Art und Umfang der beabsichtigten Datenverarbeitung („Datenschutzhinweise“) zu erhalten. Wir haben Ihnen dazu im Teil 2 unseres Newsletter Hinweise zur Umsetzung der auf Ihrer Seite bestehenden Informationspflichten gegeben.

Bitte achten Sie bei den Hinweisen und Prozessen zu den folgenden Betroffenenrechten darauf, dass sich der Kunde vorab Ihnen gegenüber legitimiert, da wir Ihnen sonst die Anfrage mit der Bitte um Legitimierung des Anfragenden zurückgeben müssen.

Datenlöschung: Sie wenden sich mit dem (legitimierten) Kundenwunsch an den zuständigen Ansprechpartner bei Qualitypool. Dieser gibt den Kundenwunsch auf Löschung entsprechend weiter. Sofern kein unterschriebener Antrag vorliegt, wird diesem Wunsch- außerhalb der definierten Löschfristen- entsprochen. Im Falle eines  vorliegenden Antrags werden Sie auf die Aufbewahrungsfristen der jeweiligen Vorgangsart hingewiesen.

Datenportabilität: Sie wenden sich mit dem (legitimierten) Kundenwunsch an den zuständigen Ansprechpartner bei Qualitypool. Dieser gibt im Finanzierungsbereich die Anfrage an die EUROPACE-Plattform weiter. Es wird dann eine Datei im JSON-Format erstellt, die direkt in den Finanzierungsvorgang hochgeladen wird. Sie als Vermittler können die Datei herunterladen und ggf. dem Verbraucher aushändigen.

Datenauskunft: Sie wenden sich mit dem (legitimierten) Kundenwunsch an den zuständigen Ansprechpartner bei Qualitypool. Dieser gibt im Finanzierungsbereich die Anfrage an die EUROPACE-Plattform weiter. Diese erstellt eine ausführliche Datenauskunft des Verbrauchers im PDF-Format, welche von Ihnen heruntergeladen an den Verbraucher ausgehändigt werden kann.

Berichtigung von Daten: Wenn der Kunde die Berichtigung seiner Daten verlangt (z.B. Adressänderung), kann dieses Anliegen grundsätzlich unproblematisch direkt durch den Kundenbetreuer im Datensatz umgesetzt werden.

Tipp: Bitte geben Sie im Rahmen der E-Mail Kommunikation nur die personenbezogenen Daten an, die wirklich zur Bearbeitung benötigt werden.

Bitte schränken Sie die Verwendung von personenbezogenen Daten in der E-Mail-Kommunikation auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß ein. Gemäß dem DSGVO-Prinzip der Datenminimierung gilt auch hier „Weniger ist mehr!“

Vergessen Sie nicht, die Daten gehören immer Ihren Kunden!

Und nun heißt es „Hallo DSGVO!“

Ihr Qualitypool-Team

 

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