Seit dem 27.05.2016 sind die Angaben zu den Erläuterungen für alle EUROPACE-Produktanbieter eine Pflichtangabe.
Ist Ihnen das in den letzten 2 Wochen häufiger aufgefallen? Ihre EUROPACE 2-Fälle sind plötzlich unvollständig, obwohl Sie an den Eingaben nichts geändert haben?
Anzeige "unvollständig"
Anzeige „unvollständig“
 

Hintergrund ist, dass wir Sie in der WIKR konformen Beratung noch besser unterstützen möchten. Daher wurden die Angaben zu den Erläuterungen ab 27.05.2016 zur Pflichtangabe. So wird sichergestellt, dass in EUROPACE 2 dokumentiert ist, ob es sich bei dem Finanzierungsvorschlag um eine Empfehlung des Beraters handelt oder dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt wurde.

In unserem Newsletter vom 14.04.2016 haben wir Sie bereits über diesen wichtigen Teil der Beratungsverpflichtung im Rahmen der WIKR informiert.

Diese Angabe erfolgt über die „Erläuterungen“ zu den Präferenzen und muss bei JEDEM Finanzierungsvorschlag ausgefüllt werden – auch wenn mehrere Finanzierungsvorschläge der gleichen Bank ausgehändigt werden. Nur dann erscheint diese Angabe auch im Finanzierungsvorschlag und vervollständigt die erforderliche Beratungsdokumentation.

 Die Erläuterungen finden Sie durch Klick auf den Namen der Bank.
Die Erläuterungen finden Sie durch Klick auf den Namen der Bank.