Frankfurter Sparkasse: Änderung der Kriterien

 

Erfreulicherweise kann die Fraspa einige pandemiebedingte Verschärfungen zurücknehmen:

  • Verzicht auf schriftliche Kundenaussage, inwieweit die Kunden von den wirtschaftlichen Folgen der anhaltenden Covid 19-Pandemie betroffen sind
  • Abhängig Beschäftigte im EU-Ausland, in der Schweiz und UK werden nach den Vorgaben Punkt 1.3. der Herauslagekriterien wieder angenommen. Verträge werden auch wieder in den Räumen der Frankfurter Sparkasse unterschrieben.
  • Es wird kein pauschaler Abschlag mehr i. H. v. 20% des Einkommens berücksichtigt, wenn Arbeitgeberbranchen während der Pandemie stark betroffen waren.

 

Folgende Regeln bleiben bzw. sind neu zu beachten:

  • Betroffenheit von Kurzarbeit ist im Antrag auch weiterhin deutlich sichtbar mit anzuzeigen.
  • Bitte beachte, dass auch weiterhin Einschränkungen oder weiterer Informations- und Unterlagenbedarf zur Antragsgruppe selbstständige Gewerbetreibende bestehen. Kontaktiere bei Fragen bitte Deinen Vermittlerbetreuer.
  • Neues Informationsblatt bei selbstständigen, gewerbl. tätigen Antragstellern
  • Formular Bankenspiegel bei selbstständigen, gewerbl. tätigen Antragstellern
  • Baufinanzierungen für Firmenkunden können im Vermittlerkanal nicht mehr abgebildet werden.
  • Größenkriterien: 50 Vollzeitkräfte und >= 10 Mio Euro Jahresumsatz oder >= 10 Mio. Euro Bilanzsumme

 

Der Herauslagekriterienkatalog wird im Nachgang von der Fraspa angepasst. Bitte beachte bereits jetzt die geänderten Kriterien und nutze ab sofort die neuen Formulare.