Hallesche: Krankentagegeld für Mediziner – jetzt noch einfacher und bedarfsgerechter abschließen

Für die KT-Absicherung von niedergelassenen Ärzten/Zahnärzten hat Hallesche die Aufnahmeregelungen vereinfacht:

Ab sofort gilt als Bemessungsgrundlage für das versicherbare Krankentagegeld 80 % der Umsatzerlöse (ermittelt nach Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Bei Berufsausübungsgemeinschaften („Gemeinschaftspraxen“) wird die Bemessungsgrundlage nach dem vertraglich festgelegten Anteil am gesamten Umsatzerlös berechnet.

Gleichzeitig heben sie die Obergrenze für das maximal versicherbare Krankentagegeld von 700 € auf 800 €/Tag an. Diese Änderung gilt für angestellte Ärzte/Zahnärzte, Praxisinhaber und freie Mitarbeiter. Für Praxisgründer bleibt das maximal versicherbare Krankentagegeld bei 400 €/Tag.

Die Anpassung der Antragsformulare erfolgt zeitnah, die Klarstellung in den Bedingungen ist für Ende des Jahres geplant.

In der Tarifsoftware bzw. unter www.hallesche.de/onlineservice können ab sofort Angebote bis 800 € gerechnet werden.