Hannoversche Leben: Änderungen in den Finanzierungsrichtlinien

die Hannoversche hat folgende Änderungen in ihren Finanzierungsrichtlinien vorgenommen:

Objektrichtlinien 

  1. Objektbewertung

Verkehrswert > Kaufpreis: Der Verkehrswert wird maximal durch den Kaufpreis begrenzt. Ausnahme Familienkauf: Der Verkehrswert kann auch größer als der Kaufpreis sein.

Darlehensrichtlinien 

  1. Finanzierungsgrund

Forward: 16. bis 36. Monat Forward-Aufschlag 0,02 % pro Monat

  1. Darlehenssumme

Darlehensbetrag > 400.000 EUR ≤ 500.000 EUR: max. 80 % des Sprengnetter- Beleihungswertes

  1. Vorlasten Abt. II

Nicht erlaubte Vorlasten (Rangrücktritt bzw. Löschung erforderlich): Wohnrechte / Nießbrauch / Wohnbesetzungsrechte können im Nachrang stehen bleiben, müssen nicht zwangsläufig gelöscht werden

  1. Vorlasten Abt. III

Vorlasten / fremde Grundpfandrechte an 1. Rangstelle: Streichung der Alternativregelung, Rothinweis

  1. Bereitstellungszinsen

Verlängerung bereitstellungszinsfreie Zeit bis 24 Monate: gegen Zinsaufschlag in Höhe von 0,02 %-Punkte pro Monat für den 16. Bis 24. Monat

 Bonitätsrichtlinien

  1. Einkommen (Fortsetzung)

Befristetes Arbeitsverhältnis: Ausnahmen bei besonderen Berufsgruppen (Ärzte, wissenschaftliche Mitarbeiter, Zeitsoldaten etc.), Rothinweis

  1. Tilgung

Keine Volltilgung bis zum Renteneintritt des älteren Darlehensnehmers: Streichung der Alternativregelung, Rothinweis

Die Änderungen sind in der beigefügten Finanzierungsrichtlinie grau hinterlegt.