HVB: Pricing für Selbstständige per Schnittstelle und Finanzierung von Existenzgründern in Heilberufen

 

Zur weiteren Optimierung des Antragsprozesses für selbstständige Kunden, die als natürliche Personen wohnwirtschaftlich finanzieren möchten, ist es ab sofort möglich, über die Schnittstelle in BaufiSmart auch einen verbindlichen Preis von der HVB abzurufen.

Das bedeutet, dass nach Aufruf der Schnittstelle Anträge selbstständiger Kunden ohne Voranfrage direkt eingereicht werden können. Die Konditionen sind (wie im Bereich Privatkunden) ebenfalls 10 Arbeitstage gültig.

Finanzierung von Existenzgründung in Heilberufen

Zudem freut sich die HypoVereinsbank weiterhin Existenzgründer im Bereich „Heilberufe“ finanzieren zu können.

Für die folgenden Berufsgruppen im Gründersegment „Heilberufe“ ist weiterhin die begründete Voranfrage erforderlich:

  • Arzt
  • Zahnarzt
  • Apotheker
  • Hebamme
  • Heilpraktiker
  • Logopäde
  • Psychologe
  • Psychotherapeut
  • Physiotherapeut

Bei diesen Berufen sollte das monatliche Einkommen in der Haushaltsrechnung angesetzt werden.

Für alle anderen Berufsgruppen im Bereich der Existenzgründer (Dauer der Selbständigkeit <3 Jahre) gilt der bisherige „Rot“-Hinweis. In diesen Fällen ist von Voranfragen und Einreichungen abzusehen.

Aus aktuellem Anlass möchte die HVB zudem für jede Antragseinreichung auf die Voraussetzung verhandlungssicherer Deutschkenntnisse aller Darlehensnehmer hinweisen.