Im Überblick – Produktpartner mit neuen Pauschalen bzw. Kriterien

 

Die folgenden Produktpartner haben neue Pauschalen bzw. Kriterien veröffentlicht – wir haben sie für Dich zusammengefasst.

 

Volksbank Hellweg – Senkung Mindesttilgung und Erhöhung Lebenshaltungskostenpauschale

Die Volksbank Hellweg hat aufgrund der stark gestiegenen Zinssätze Anpassungen an ihren Kreditvergaberichtlinien vorgenommen. Dies betrifft folgende Aspekte:

  • Senkung der anfänglichen Mindesttilgung von 2% auf 1,5%. (Ausnahmen betreffen i. d. R. die höheren Beleihungsausläufe >100%, in denen teilweise höhere Tilgungen eingefordert werden)
  • eine zusätzliche Pauschale in den Lebenshaltungskosten in Höhe von 150 Euro pro Haushalt aufgrund der gestiegenen Nebenkosten

 

LBS Ost – Anpassung der Kriterien zum 15.10.2022

Die LBS Ost hat uns darüber informiert, dass sie zum 15.10.2022 ihre Kreditvergaberichtlinien anpasst. Aufgrund der aktuellen marktwirtschaftlichen Situation werden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Lebenshaltungskostenpauschale für eine Person von bisher 850 EUR auf 975 Euro angehoben
  • Lebenshaltungskostenpauschale für jede weitere im Haushalt lebende Person von bisher 220 EUR auf 230 Euro angehoben
  • Erhöhung der Bewirtschaftungskosten von bisher 3,00 EUR/m² auf 3,50 Euro/m² Wohnfläche
  • Erhöhung der Pauschale für mietfreies Wohnen von bisher 300 EUR auf 350 Euro
  • Blankokredit im IVD-Bereich wird nur noch als Bauspardarlehen angenommen (Alle außerkollektiven Kredite ohne Sicherstellung können weiterhin beantragt werden, wenn sie im AVD-Bereich liegen)

Alle Finanzierungen, die noch bis zum 14.10.2022 vollständig und bearbeitungsfähig bei der LBS Ost eingereicht werden, können noch zu den alten Kriterien beantragt werden. Für alle Anträge ab dem Eingangsdatum 15.10.2022 gelten die neuen Herauslagekriterien, die im myQ-Auftritt der LBS Ost zu finden sind.

 

PSD München – Anpassung der Lebenshaltungskostenpauschale und Mindesttilgung

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat die PSD München ihre Kreditvergaberichtlinien zum 01.10.2022 wie folgt angepasst:

A) Erhöhung der Grundbeträge der Haushaltspauschalen

  • Darlehensnehmer (DN) von bisher 950,00 Euro auf zukünftig 1.100,00 Euro
  • jede weitere im Haushalt des DN lebende Person (z. B. Ehegatte, Kinder) von bisher 310,00 Euro auf zukünftig 330,00 Euro
  • jede Person, die nicht im Haushalt des DN lebt von bisher 950,00 Euro auf zukünftig 1.100,00 Euro

B) Reduzierung der Mindesttilgung (IVD)

  • Der Mindesttilgungssatz bei der Regeltilgung wird von bisher 2% auf zukünftig 1,5% reduziert. 

 

Sparda-Bank Hannover – Erhöhung der Nebenkostenpauschale

Die Sparda Hannover hat uns darüber informiert, dass sie zum 01.10.2022 ihr Nebenkostenpauschale angepasst hat.

  • alte Nebenkostenpauschale: 300 EUR
  • neue Nebenkostenpauschale: 400 EUR