Mitte März hat sich das EU-Parlament auf eine mögliche Sanierungspflicht geeinigt. Bis 2033 sollen alte Gebäude mit schlechten Energieklassen saniert werden, um energieeffizienter zu werden und damit kostbare Ressourcen einzusparen. Noch liegt kein finaler Gesetzesentwurf vor, die Grundsätze sind aber bereits formuliert.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck strebt an, vor Ende der laufenden Legislaturperiode die Sanierungspflicht in ein Gesetz zu gießen. Im Gegenzug sind voraussichtlich große Zuschüsse und Förderungen geplant, deren Budget aber von der Regierung erst einmal gestemmt werden muss. Für alle Immobilienbesitzer:innen in Deutschland bedeutet die geplante Gesetzgebung, dass sie − egal ob Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus − von der Sanierungspflicht betroffen sind, sofern die Immobilie noch nicht die geforderte Energieeffizienz aufweist.

Fakt ist, dass energieeffiziente Sanierungen je nach Umfang der Maßnahmen sehr kostspielig sind und ggfs. nicht aus Rücklagen bezahlt werden können. Selbst wenn eine staatliche Subventionierung in Aussicht gestellt wird, ist mit Eigenanteilen bei der Finanzierung zu rechnen.

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