MHB – Die Neuigkeiten im Überblick

 

Finanzierung von Neubauten mit Werkvertrag: BEG-Programm 261 nicht mehr möglich

Seit dem 08.08.2022 bietet die MHB das obige BEG-Programm  nur noch für den Kauf eines neuen Hauses vom Bauträger an. Neubauten mit Werkvertrag sind künftig ausgeschlossen.

Da die o.g. Einschränkung auf Europace nicht möglich ist, hat die MHB beschlossen, das Programm zu dem Termin vollständig zu deaktivieren. Eine Nachlauffrist ist nicht vorgesehen.

Gemäß den aktuellen Vorgaben der KfW gilt für die Antragsberechtigung von Grundstückseigentümern bzw. Käufern von Grundstücken: Die Antragstellung von Käufern ist ab Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch möglich.

Für bis zum o.g. Termin noch eingehende Anträge ist daher zwingend dieser Nachweis zu erbringen. Andernfalls kann die Finanzierung nicht mit den gewünschten BEG-Mitteln begleitet werden.

 

Einstellung des MHB Siegels „Verzicht auf Forderungsverkauf“

Die MHB hat uns außerdem darüber informiert, dass sie das Münchener Siegel nicht mehr in ihren Finanzierungen anbietet.

Ursprünglich wurde in den Kreditverträgen das Münchener Siegel (kostenfrei) hinterlegt, welche den Verzicht auf Forderungsverkauf vertraglich festlegte. Es wurde in der Vergangenheit in den Verträgen der MHB generell ausgeschlossen.

Ab sofort gilt dieses Angebot nicht mehr. Es gibt daher in den Produkten der MHB kein Verzicht auf Forderungsverkauf.