Mindesttilgung – Bei einigen Banken gesenkt

 

Aktuell senken einige Banken ihre Mindesttilgung bzw. haben sie bereits gesenkt. Die monatliche Belastung der Kunden wird auf diese Weise reduziert, nachdem sie jetzt Mehrkosten für die höheren Zinsen einplanen müssen. Hier zwei Beispiele aus unserem Produktpartnerkreis:
 

DKB – Senkung Mindesttilgung ab 10.10.2022

Die DKB reduziert ihre Mindesttilgung zum 10.10.2022, und zwar wie folgt:

  • Mindesttilgung 1% bis einschließlich 80% Verkehrswertauslauf (NEU)
  • Mindesttilgung 2% ab > 80% Verkehrswertauslauf

Zudem hat die DKB aktuell sehr kurze Bearbeitungszeiten von 1 – 3 Bankarbeitstagen.

 

AXA – Senkung der Mindesttilgung für Finanzierungen bis 80 % ab 10.10.2022

Die AXA reduziert ab dem 10.10.2022 im Neugeschäft für Finanzierungen bis 80% die anfängliche Mindesttilgung auf 1%. Für Finanzierungen >80% bleibt die bekannte Mindesttilgung in Höhe von 3% bestehen.
Die Tilgungssatzwechseloption bleibt ebenfalls bis auf Weiteres unverändert (Finanzierungen bis 80% > 2 – 5%, bei zusätzlicher Beantragung des Nachlasses für Schnelltilgerdarlehen oder bei Finanzierungen über 80% > 3 – 5%)

Gültigkeit:

  • Ab 10. Oktober 2022
  • Für Neugeschäfte (Neukunden) und Nachfinanzierungen (Bestandskunden).
  • Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen
  • Für alle Sollzinsbindungen von 5 – 30 Jahren