Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
Das neue nationale Geldwäschegesetz setzt die Änderungen der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie in der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung um und ist zum 26.06.2017 in Kraft getreten.
Warum gibt es ein neues Geldwäschegesetz?

Klares Ziel ist die noch effizientere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Hierzu wurde eine Vielzahl von bestehenden Standards verschärft.

So sinkt zum Beispiel der Schwellenwert für Bareinzahlungen von 15.000,- € auf 10.000,-€, ein Transparenzregister soll die Geschäftspartneranalyse erleichtern und bisherige Identifizierungsverfahren wurden um elektronische Varianten erweitert.

Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen künftig an neu einzurichtende zentrale Meldestellen gesandt werden, die sich EU-weit vernetzen und eine Anpassung des Bußgeldkataloges an die Geldwäscherichtlinie sieht künftig deutlich schärfere Sanktionen vor.

Inwieweit hat das neue Geldwäschegesetz nun Auswirkungen auf Ihre tägliche Arbeit als Baufinanzierungsvermittler?

Hauptsächlich geht es hier um die Identifizierung Ihrer Kunden als Vertragspartner.

Die Legitimation erfolgt bei den meisten unserer Finanzierungspartner per Postident. Einige regionale Banken verlangen die Legitimation in einer Filiale vor Ort.

Um den Sorgfaltspflichten vollumfänglich gerecht zu werden wird bei immer mehr Finanzierungspartnern und Bausparkassen neuerdings auch eine Kopie des Personalausweises benötigt.

Um Nachforderungen und dadurch entstehende  zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, am besten immer eine lesbare Kopie des Ausweis-/Passdokumentes Ihren Finanzierungsunterlagen beizulegen.