SKG / DKB – Anpassung der Ratenkreditbedingungen

 

SKG (RK) – Anpassung der Lebenshaltungskosten und Wohnkostenpauschale zum 06.10.2022

Die SKG hat zum 06.10.2022  Anpassungen an den anzusetzenden Lebenshaltungskosten und der Wohnkostenpauschale vorgenommen und zwar wie folgt:

Lebenshaltungskosten:
Die Lebenshaltungskosten werden auf Basis der Antragsteller sowie dem angegebenen Familienstand berechnet.

30% des Primäreinkommens
mind. 700 € bei einer Person im Haushalt
mind. 940 € bei zwei Personen im Haushalt

Wohnkostenpauschale:
Pauschal 35 % des ermittelten Einkommens, mindestens jedoch 580 € (unabhängig vom angegebenen Wohnstatus)

Die angepassten Kriterien findest Du auf der SKG-Seite in Qpedia.

 

DKB (RK) – Zinsanpassung und Anpassung Kostenpauschalen zum 06.10.2022

die DKB hat zum 06.10.2022 ihre Kostenpauschalen angepasst:

Lebenshaltungskosten:
Die Lebenshaltungskosten werden auf Basis der Antragsteller sowie dem angegebenen Familienstand berechnet.

30% des Primäreinkommens
mind. 700 € bei einer Person im Haushalt
mind. 940 € bei zwei Personen im Haushalt

Wohnkostenpauschale:
Pauschal 35 % des ermittelten Einkommens, mindestens jedoch 580 € (unabhängig vom angegebenen Wohnstatus).

Die angepassten Richtlinie zum DKB-Privatkredit findest Du auf der DKB-Seite in Qpedia.