die WWK hat die Beträge für Ihre Kunden, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, drastisch erhöht. Daher bieten einige Versicherer die Möglichkeit zur Umdeckung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung!
Hier eine Übersicht der Versicherer, die eine vereinfachte Gesundheitsprüfung anbieten:
Einschränkung:
Diese Aktion gilt nur, wenn der BU-Antrag der WWK nach dem 01.01.2012 gestellt wurde. Gültig bis zum 30.06.2018.
Einschränkungen:
Diese Aktion gilt nur, wenn der WWK BU-Antrag nach dem 01.01.2014 gestellt wurde. Gültig bis 31.07.2018.
Neu ab dem 24.01.2018: Ab sofort können auch Verträge mit Beginnen aus den Jahren 2012 und 2013 bei der Aktion berücksichtigt werden! Bei diesen Beginnjahren ist es erforderlich, das beigefügte A 318 PDF mitzuschicken.
Einschränkungen:
Aktion ist möglich, wenn die WWK-BU innerhalb der letzte 36 Monate abgeschlossen wurde. Gültig bis 30.06.2018.
Einschränkungen:
Diese Aktion gilt nur, wenn der WWK BU-Antrag nach dem 31.12.2013 abgeschlossen wurde. Gültig bis 31.03.2018 (Antragseingang) und Versicherungsbeginn spätestens der 01.07.2018.
Besonderheiten
Die Fristen nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht beginnt nicht neu zu laufen.
Einschränkungen:
Aktion gültig bis – 31.03.2018
- Nur für Akademiker und kaufmännische Berufe
- Es dürfen keine Erschwerungen im bestehenden Vertrag bestehen
- Aktuell für alle Kunden, die dadurch eine Prämieneinsparung erreichen
Besonderheiten
Die Fristen nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht beginnt nicht neu zu laufen.
Außerdem gibt es keine Gesundheitsfragen!
Einschränkungen:
Aktion ist möglich, wenn die WWK-BU nach dem 31.12.2012 abgeschlossen wurde. Die Dauer der Aktion ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Viele Grüße aus Lübeck,
Eure QualityCrew