In unserer News vom 02.05.2022 haben wir über neue Richtlinien für das Baufinanzierungsgeschäft bei der Sparda-Bank West informiert, auch in Bezug auf die Objekteinwertung. Die Sparda informiert nun noch mal detailliert dazu:

Somit ist ab dem 02.05.2022 eine Einwertung des Objekts über VDP Marktwert verpflichtend und bildet die Basis für den Machbarkeitsauslauf der Finanzierung. Des Weiteren wird sie ebenfalls entscheidend für die Konditionierung bei Vorhaben Anschlussfinanzierung und Modernisierung.

Bei Vorhaben Anschlussfinanzierung und Modernisierung ist immer manuell vor Angebotsannahme eine VDP Berechnung erforderlich. Das Erfassungsfeld „Marktwert“ musst Du manuell mit dem entsprechend errechneten VDP Marktwert füllen. Die Angebotsannahme erzeugt dann automatisch noch einmal die VDP Berechnung – dies allerdings dann nur für die Kalkulation der Machbarkeit. 

Folgende Erfassungstipps kann die Sparda West dafür mitgeben:  

  • Für die VDP Kalkulation  wird eine mittlere Ausstattung vorgegeben. 
  • Es darf mit einer besseren Ausstattungsklasse kalkuliert werden sofern der Energieausweis eine Energieeffizienzklasse besser als D ausweist. A+ und A > “ Sehr gut“ möglich und  / B und C > „gut“ 

Wird kein Energieausweis vorgelegt, ist eine maximale Berechnung nur mit mittlerer Ausstattungsklasse möglich.