Haben wir schon eine Kopie Ihrer Gewerbeerlaubnis nach §34i? Nein? Bitte unbedingt weiterlesen!
In knapp 5 Wochen endet die Übergangsfrist der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR).

Demnach dürfen Sie ab dem 21.03.2017 nur noch Baufinanzierungen beraten, wenn Sie im Besitz einer Gewerbeerlaubnis nach §34i sind.

Damit Sie Ihr Baufinanzierungsgeschäft auch nach dem 20.03.2017 wie gewohnt mit Qualitypool abwickeln können und Sie weiterhin Zugang zu EUROPACE und dem Maklerwiki behalten, benötigen wir bis zu diesem Termin eine Kopie Ihrer Gewerbeerlaubnis nach §34i sowie eine Kopie der Eintragungsmitteilung ins Vermittlerregister.

Bitte beachten Sie, dass auch Ihre an der Beratung mitwirkenden Mitarbeiter am 21.03.2017 im Register eingetragen sein müssen.

Senden Sie uns bitte beide Unterlagen im PDF-Format per Email an partnerbetreuung@qualitypool.de.

Zusätzlich erfassen Sie bitte Ihre Registrierungsnummer in EUROPACE 2 > Einstellungen > Personendaten (die Angaben zu Ihrer Aufsichtsbehörde sollten Sie bereits erfasst haben)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir alle Zugänge von Vermittlern ohne entsprechende Nachweise zum 21.03.2017 deaktivieren müssen.