Die Bundesregierung hatte bestehende Regelungen am 21. Dezember 2016 präzisiert. Der Bundestag hat nun zugestimmt.
Mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hatte die Bundesregierung Anfang 2016 eine strengere Prüfung der Kreditwürdigkeit bei der Immobilienkreditvergabe eingeführt. Die bestehenden Regelungen zur Vergabe von Immobiliendarlehen wurden mit Kabinettsbeschluss vom 21. Dezember 2016 präzisiert. Dem hat der Deutsche Bundestag nun zugestimmt.

  • Künftig kann eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden. Damit ist eine wesentliche Forderung zur Berücksichtigung des Immobilienwertes im Rahmen der Kreditentscheidung erfüllt worden. Auf Basis des Transaktionsvolumens von Europace war eindeutig ein Rückgang der bewilligten Kredite  in der Gruppe der über 50-jährigen zu sehen. Unsere Erwartung ist, dass mit der verabschiedeten Änderung insbesondere ältere Kunden wieder bessere Chancen haben, einen Kredit zu erhalten.
  • Auch sind die gesetzlichen Vorgaben für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf sogenannte „Immobilienverzehrkredite“ anwendbar sind. Das sind Kredite, bei denen man das Eigenheim etwa an die Bank verkauft, die dafür eine lebenslange Rente zahlt und außerdem ein lebenslanges Wohnrecht gewährt.

Über konkrete Auswirkungen  dieser Änderungen auf die Vergabekriterien der Produktpartner werden wir Sie zeitnah informieren.