1822direkt: Anpassung der Herauslagekriterien

 

Die 1822direkt hat zum 24.03.2022 ihre Kriterien aktualisiert. Neben redaktionellen Änderungen wurden insbesondere folgende Punkte angepasst:

  • „5% zusätzlicher EK-Puffer“ bei Neubauten zur Reserve bei Verzögerungen oder Verteuerungen
  • Wegfall von COVID-19 Beschränkungen; Kurzarbeit-Betroffenheit auf Anfrage
  • keine Aushilfsgehälter ansetzbar
  • Eigentumswohnungen (Mindestgröße: 30 Quadratmeter)
  • keine Fertighäuser mit Baujahr vor 1995
  • keine Wohneinheiten in Wohnheimen (Studenten- oder Seniorenwohnheim)
  • keine Objekte mit wertrelevanten Belastungen in Abt. II des Grundbuches (z.B. Nießbrauchrechten, Wohnrechten, Erbbaurechten)
  • kein unechtes Eigenkapital
  • Haushaltsüberschuss von mind. 500 EUR bei Kapitalanlagen

Die neue Übersicht über die Herauslagekriterien findest Du im Auftritt von 1822direkt in myQ.