Umstellung auf Buchgrundschulden

Derzeit gibt es mehrere Veränderungen beim BHW. So hat zum einen zu Mitte November eine Umstellung auf Buchgrundschulden stattgefunden. Ab sofort wird bei Darlehensneubeantragungen die dingliche Sicherheit als Buchgrundschuld im Grundbuch eingetragen.
Damit entfallen für Deine Kund:innen die Kosten der Erstellung des Grundschuldbriefes für die bisher eingetragenen Briefgrundschulden.

Bei Darlehenszusagen, die bis zum 18.11.2022 erfolgt sind, werden noch Briefgrundschulden eingetragen, auch wenn die Rücksendung des Angebots noch nicht erfolgt ist oder der Notartermin nach der Umstellung liegt.

Die Richtlinien wurden entsprechend angepasst.

 

Pauschalen, Existenzminimumbeträge und kalkulatorische Annuität

Weitere Anpassungen stehen im Dezember an. Diese betreffen dann die Pauschalen, Existenzminimumbeträge und die kalkulatorische Annuität. Die Erhöhungen erfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen Verbraucherpreise. Die Umstellung erfolgt – auch auf BaufiSmart – zum 05.12.2022.

Die genauen Änderungen findest Du hier.

Darlehensvorgänge, die bis zum 04.12.2022 nach den bisherigen Vorgaben abschließend erfasst wurden, müssen bis zum 12.12.2022 beanstandungsfrei, ohne kreditfachliche Rückfragen in der BHW Zentrale in Hameln vorliegen.

 

Regelung zu Jahresentgelten für Bausparverträge in der Sparphase

Ein weiteres Thema, das auch in der Presse erwähnt wurde, ist die Regelung zu Jahresentgelten für Bausparverträge in der Sparphase.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Zulässigkeit eines Entgeltes in der Sparphase eines Bausparvertrages entschieden.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die BHW Bausparkasse, die während der Sparphase für jedes Bausparkonto ein Jahresentgelt von 12 Euro berechnet. Der vzbv sieht darin eine Benachteiligung von Bausparern und hält die Klausel deshalb für unwirksam.
Mit seiner Entscheidung hat der BGH die Klausel und das Entgelt für unzulässig erklärt.

Die BHW Bausparkasse wird ab sofort für alle neu abgeschlossenen Bausparverträge kein Jahresentgelt in der Sparphase mehr erheben.

Die Bausparabschlussanträge auf www.bhw-partner.de und in den Online-Rechnern und Plattformen sind bis zu einer Neuauflage um einen Informationsbeileger ergänzt worden. Der Beileger ist so lange an die Kunden auszuhändigen, bis die notwendigen Anpassungen in BaufiSmart abgeschlossen sind.

Ob Kunden einen Erstattungsanspruch haben, wird die BHW Bausparkasse im Einzelfall prüfen.

Bausparkunden sollen sich daher direkt an die Zentrale der BHW Bausparkasse wenden. Hierfür gelten die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten für Endkunden.

Für alle anderen Bausparkassen liegen uns noch keine Informationen vor.
Sobald uns hier die Entscheidung und die Vorgehensweise bekannt gegeben wird, werden wir diese über die jeweilige Seite der Bausparkasse mit Dir teilen.