Aktion Anschlussfinanzierung bis 31.08.2023 verlängert und weitere Infos aus dem Newsletter

 

Die Allianz verlängert ihre Aktion „Anschlussfinanzierung“ um zwei Monate bis zum 31.08.2023. Damit profitieren Deine Kund:innen weiterhin von der Übernahme der Umschreibungskosten bei Anschlussfinanzierungen.

Des Weiteren weist die Allianz in ihrem aktuellen Newsletter darauf hin, dass bei Volltilgerdarlehen der Tilgungssatz so gewählt werden muss, dass die Rückzahlung des Darlehens (unabhängig von eventuellen Sondertilgungen) erst mit dem Ablauf der gewählten Sollzinsbindung erfolgt. Tilgungssätze, die zu einer planmäßigen Rückzahlung vor Ablauf der Sollzinsbindung führen, kann die Allianz leider nicht akzeptieren. Alternativ zur Reduzierung des Tilgungssatzes bietet sich dann die Kürzung der Sollzinsbindung an.

Zum Thema Klimabonus informiert die Allianz darüber, dass leider keine Kombination mit dem Basisprodukt möglich ist. Die Abbildung auf BaufiSmart ist entsprechend angepasst. Bitte achte dabei auch auf eventuelle Systemhinweise, die zuverlässig Orientierung bieten.

 

Zinsrabatt für durchgeleitete KfW-Programme automatisch im Pricing auf BaufiSmart hinterlegt

Die Rabattierung der von der Allianz durchgeleiteten KfW-Programme läuft noch bis zum 31.08.2023. Die Allianz hat allerdings eine Vereinfachung in der Aktionsabbildung auf BaufiSmart vorgenommen. Der Rabatt wird analog zum Programm 124 (Wohneigentum) auch bei den Programmen 261 und 297/298 automatisch abgezogen.

Eine manuelle Korrektur wird damit nur dann erforderlich, wenn die Rabattierung zu einem Sollzinssatz < 0,01 % (= Mindestsollzinssatz) führt. Aktuell trifft dies beim Programm 261 in der Laufzeitvariante von 10 Jahren zu. Die Margenkorrektur muss in diesem Fall zur Anpassung des Zinssatzes auf den Mindestsollzinssatz vorgenommen werden.

Bitte achte bei der Einreichung auf die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, insbesondere auf die eventuell erforderliche Online-Bestätigung und den KfW-Antrag (Unterschrift mit Orts- und Datumangabe).

Mit ihrem Zinsrabatt unterstützt die Allianz erheblich die staatliche Förderung, verbunden auch mit einem moralischen Anspruch, dass die Fördergelder zielgerecht verwendet werden. Deshalb hat sie ein besonderes Augenmerk auf Konstellationen mit mehreren Wohneinheiten. Gerade bei Einfamilienhäusern mit potentiellen Einliegerwohnungen muss eine Abgeschlossenheit der Einheiten eindeutig vorliegen und eine sinnvolle, nachvollziehbare Aufteilung erfolgen. Bitte beachte dies in Deiner Beratung.