Allianz – APKV-Fachinfo: Vereinfachung Kindernachversicherung

Die bedingungsgemäße Kindernachversicherung (KNV) wird sowohl in der Voll- wie auch in der Zusatzversicherung deutlich vereinfacht.

Sind die Eltern nach Bisex-Tarifen versichert, kann eine KNV nur noch in Unisex-Tarifen erfolgen.  

Diese Regelungen gelten ab dem 12.04.2022.

Hintergrund: 

Nach §198 VVG besteht für neugeborene Kinder das Recht, sich ohne Risikoprüfung im Umfang des versicherten Elternteils zu versichern. Es besteht aber kein Recht auf den Eintritt in den identischen Tarif eines Elternteils.

KNV in der HKV (Eltern im Bisex-Tarif) 

Der Unisex-Tarif in der HKV orientiert sich an der Stationär-Absicherung des Bisex-Tarifs der Eltern:

  • Die KNV im 2- oder Mehrbettzimmer ist für alle Kund:innen möglich, d.h. das Plus-Segment ist immer möglich.
  • Die KNV in einem Tarif mit 1-Bett-Zimmer ist ohne Risikoprüfung möglich, wenn mindestens ein Elternteil in einem Tarif mit 1-Bett-Zimmer versichert ist.

KNV in der Zusatzversicherungs- oder in den Tagegeldtarifen (Eltern im Bisex-Tarif) 

  • Für die Zusatzversicherungs- oder Tagegeldtarife ist die Zuordnung zu den jeweiligen Unisex-Tarifen einfach anhand des Leistungsniveaus möglich.
  • Highlight: Für die Zahnzusatzversicherung wird die KNV für alle Unisex-Optionen der Zahnzusatztarife ermöglicht (keine Beschränkung auf das Bisex-Leistungsniveau der Eltern).

AWOPTU (wenn Eltern keinen AWOPTU haben)
Hat ein Elternteil ein 1-Bett-Zimmer versichert, ist in der KNV der AWOPTU ohne Risikoprüfung möglich, ansonsten ist der AWOPTU nur für OE-Risiken mit Risikoprüfung möglich.

Zahnbaustein (wenn Eltern in der HKV keinen Zahnbaustein versichert haben)
Es ist keine Zahn-Risikoprüfung notwendig (z.B. Elternteil 705+720 ohne Zahnbaustein à Kind AMB90U ohne Zahn-Risikoprüfung).
Gleiches gilt für Beamte mit BHEZTLxx-Tarifen: Hat kein Elternteil einen Beihilfe-Ergänzungstarif Zahn versichert, ist die KNV für den Tarif BHEZTLxx  ohne Zahn-Risikoprüfung möglich.

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