Allianz: Einführung ambulanter Beihilfetarife mit Selbstbehalt

 

Mit der Information für Geschäftspartner (IfGP) informiert Dich die Allianz über die Einführung der ambulanten Beihilfetarife mit Selbstbehalt für Beamtinnen und Beamte mit Beihilferecht nach den Ländern Baden-Württemberg, Bremen und Hessen zum 01.10.2021.

Bisher bietet die Allianz ambulante Tarife mit Selbstbehalt nur für Beihilfeberechtigte mit Beihilfe nach dem Beihilferecht des Bundes oder der angeglichenen Bundesländer an (Tarife BHA51SB und BHA30SB). Für Beamtinnen und Beamte mit Landesbeihilfe aus den Bundesländern Baden-Württemberg (BW), Bremen und Hessen hat die Allianz kein Angebot von ambulanten Beihilfetarifen mit Selbstbehalt.

Die Einführung der bisher fehlenden ambulanten Beihilfetarife mit Selbstbehalt für die dem Bund nicht angeglichenen Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen und Hessen rundet das Produktportfolio ab und ermöglicht einen ganzheitlichen Verkaufsansatz für das gesamte Beihilfegeschäft.

So können auch preissensiblere Kundinnen und Kunden in diesen Bundesländern neu gewonnen werden.

Für die neuen Tarife gilt – ebenso wie für die restlichen Unisex-Beihilfetarife – eine Beitragsgarantie bis zum 30.04.2023.

Im Folgenden erhältst Du außerdem einen OnePager, die aktuelle Garantieurkunde sowie die Beitragstabelle der neuen Tarife.

Bei Rückfragen steht Dir Dein persönlicher Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Regionalvertriebsleiter
Andreas Thiel
Tel.: 0511-6446 354
Mobil 0160-7437818
E-Mail: andreas.thiel@allianz.de