Die Banken passen – auch noch im Jahresendspurt – Kriterien an, wir haben die wichtigsten der Woche in einen Artikel gepackt. 

 

Degussa – Anpassung der Kriterien per sofort

Aufgrund der aktuellen Marktsituation hat die Degussa ihre Herauslagekriterien in folgenden Punkten angepasst:

  • reine Kapitalbeschaffungen sind für Neu- sowie Bestandskunden bis 60% Auslauf möglich.
  • Eigentumsverhältnisse: Es muss mindestens ein Eigentümer (mind. zu 25%) des Sicherungsobjektes auch Darlehensnehmer/in sein. Bei Eheleuten müssen grundsätzlich beide Darlehensnehmer werden, sofern beide auch Eigentümer sind. In jedem Fall muss Zahler auch Darlehensnehmer sein. (Falls die Einstellung systemseitig nicht möglich ist, bitte bei den Hinweistexten ergänzen.)
    Ausnahme: Bei Zusatzsicherheiten aus dem engen Familienkreis muss Eigentümer nicht Darlehensnehmer werden.

 

BBBank – Anpassung der Lebenshaltungskostenpauschalen zum 28.11.2022

Die BBBank hat zum 28.11.2022 ihre Lebenshaltungskosten wie folgt angepasst:

Werden von Deinen Kund:innen in der Selbstauskunft höhere LHK angegeben als die Mindest-LHK wird der Wert angepasst. Eine Reduzierung der Mindest-LHK ist nicht möglich. Ergänzend benötigt die BBBank das unterschriebene Formular „Lebenshaltungskosten“, das Du auf der Seite der BBBank findest .

Bereits in den LHK berücksichtigten Angaben:

  • Lebensmittel
  • Kfz-Kosten
  • Kleidung
  • Hobbies
  • Telefon-, Internet-, TV- und Handykosten
  • Strom
  • regelmäßige durchschnittliche Bargeldverfügung und Kartenzahlungen
  • Abonnements
  • Haushaltsausstattung
  • freiwillige Sparbeiträge
  • neu = Kinderbetreuung, Schulgeld

 

Noch zu berücksichtigende Ausgaben:

  • Miete inkl. Nebenkosten
  • Nebenkosten eigengenutzter Immobilie (neu 2,50 EUR/qm)
  • Negative Einkünfte aus selbst. Tätigkeit
  • Beiträge zur privaten KV
  • Private Bausparrate, wenn als Tilgungsersatzprodukt vorgesehen
  • Private LV- bzw. Rentenversicherung, wenn als Tilgungsersatzprodukt vorgesehen
  • KK Zinsen eigener und fremder Girokonten
  • Kreditraten
  • Unterhaltszahlungen
  • Erbbauzins
  • Einkommenssteuervorauszahlungen

Vorgänge zu den alten Bedingungen können nicht mehr eingereicht werden.

 

KSK Saalfeld-Rudolstadt – Anpassung Mindesttilgung und Haushaltsüberschuss

Die KSK Saalfeld-Rudolstadt hat Anpassungen in ihren Kriterien vorgenommen, und zwar:

  • Tilgung:
    • Alt: 2%
    • Neu: max. Laufzeit 35 Jahre
  • Mindesthaushaltsüberschuss:
    • Unter 400 TEUR: 250 Euro
    • Über 400 TEUR:  500 Euro

 

Sparda-Bank Südwest – Anpassung Regeltilgung und Mindesthaushaltspauschalen seit 05.12.2022

Die Sparda Südwest passt zum 05.12.2022 ihre Regel-Tilgungssätze sowie Mindesthaushaltspauschalen an.

Neue Regel-Tilgungssätze:
Aktuell liegt die Regeltilgung bei 2% für Ausläufe von 0-80% und 2,5% für Ausläufe von >80-100%.
Des Weiteren kann auf Voranfrage im Einzelfall die Mindesttilgung gegen einen Konditionsaufschlag in Höhe von 0,05% auf 1,5% reduziert werden.

Ab 05.12.2022 gelten folgende neuen Regel-Tilgungsätze: 

  • für Beleihungsausläufe bis 80%:  mindestens 1 % Tilgung
  • für Beleihungsausläufe von >80-100%: mindestens 2 % Tilgung und weiterhin im Einzelfall auf Voranfrage die Möglichkeit der Tilgungsreduzierung auf max. 1,5% gegen einen hinterlegten Aufschlag im Rahmen der modularen Baufinanzierung in Höhe von 0,05%
    (der Kapitaldienst muss hier rechnerisch auch mit der Regeltilgung in Höhe von 2 % positiv sein!)
  • der Darlehensteil über 100% muss unverändert als separate Volltilger-Tranche dargestellt werden.

 

Neue Mindesthaushaltspauschalen:

Die Mindesthaushaltspauschale liegt aktuell bei 975 Euro für den 1. Kreditnehmer und 350 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
Dieser Betrag wird seit dem 05.12.2022 um 100 Euro für den 1. Kreditnehmer und 50 Euro für jede weitere Person erhöht, so dass die neue Mindesthaushaltspauschalen 1.075 Euro für den 1.Kreditnehmer und 400 Euro für jede weitere Person im Haushalt beträgt.

Des Weiteren wird die prozentuale Einnahmepauschale von aktuell 30 % zum 05.12.2022 auf 35% des Gesamteinkommens (ohne Mieteinnahmen) erhöht.
Der Abschlag auf Mieteinnahmen in Höhe von 40 % Abschlag auf die Kaltmiete (= 60% Mietansatz) bleibt unverändert.
Gleichzeitig wird das Scoring bei einem Haushaltüberschuss von <= 350,- Euro (bisher gelb) auf grün geändert.