Der Energieausweis – was er verrät und warum dieser immer wichtiger wird

Immer mehr Banken verlangen ihn als Standardunterlage, Käufer und Mieter haben Anspruch auf das Dokument und hinsichtlich der BEG-KfW-Programme ist es auch eine wichtige Entscheidungshilfe – der Energieausweis! In diesem Beitrag erfährst Du kurz und knapp alles was Du dazu wissen musst.
 

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. So soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können.

Mit dem Energieausweis können Mieter, Pächter und Käufer unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Energieeinsparverordnung Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung, sowie die Energiekennwerte des Objekts – kurz: Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Laut Verbraucherzentrale sind nicht alle, die ein Haus besitzen, automatisch verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Auch wenn manche, die einen Energieausweis anbieten, das behaupten. Wer zum Beispiel im eigenen, längst fertiggestellten Haus wohnt, braucht ihn nicht.

Anders schaut es aus, wenn man eine neue Immobilie baut. Dann muss ich mir tatsächlich immer einen Energieausweis ausstellen lassen. Auch wenn mir eine Bestandsimmobilie gehört, benötige ich ein solches Dokument, sobald ich eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen möchte. Denn wer eine Immobilie kauft oder neu mietet, hat ein Recht darauf, sich vor der Entscheidung Informationen über die Energieeffizienz des neuen Heims vorlegen zu lassen.

Einen Energieausweis muss ich auch dann haben, wenn ich mein Gebäude umfassend sanieren und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchführen lassen möchte.

Welcher Energieausweis ist Pflicht?

Grundsätzlich haben Verkäufer die Wahl, ob sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen möchten. Ein Verbrauchsausweis ist weniger aufwändig und kostengünstiger. Für Neubauten können allerdings grundsätzlich nur die teureren Bedarfsausweise erstellt werden. Dasselbe gilt für kleinere Gebäude, die vor 1977 erbaut wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben.

Wer stellt mir einen Energieausweis aus?

Das GEG regelt in § 88, welche Fachleute dazu berechtigt sind, Energieausweise auszustellen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in Bereichen wie Architektur, Ingenieurwesen, Hochbau, Physik oder beispielsweise Elektrotechnik.

Aber auch Handwerker mit einer entsprechenden Zulassung dürfen einen Energiepass ausstellen. Um diese Zulassung zu erhalten, mussten sie entsprechende Kenntnisse im Bereich Energieeffizienz nachweisen. Ein naheliegender Ansprechpartner für Verkäufer kann beispielsweise der zuständige Schornsteinfeger sein. Fachleute findest Du auch in der Datenbank der Deutschen Energieagentur (dena). Die Kosten für einen Energieausweis variieren von 100€ – 500€ und hängen davon ab, ob ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis benötigt wird. Ein Verbrauchsausweis wird ausgestellt, wenn die zu verkaufende Immobilie min. 3 Jahre alt ist und über entsprechende Verbrauchswerte verfügt. Die Ausstellung eines Bedarfsausweises ist hingegen komplizierter, erfordert eine vor-Ort Einschätzung eines Energieberaters und liegt somit in den Kosten deutlich höher.

Was steht im Energieausweis?

Ein Energieausweis enthält immer fünf Seiten:

  • Auf Seite 1 finden sich wichtige Informationen zur Immobilie wie ihre Adresse, den Gebäudetyp oder das Baujahr. Hier wird bereits angekündigt, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.
  • Seite 2 enthält den Bedarfsausweis.
  • Seite 3 enthält den Verbrauchsausweis. Beide Energieausweis-Varianten sind also immer enthalten, aber nur eine Seite wird ausgefüllt.
  • Auf Seite 4 findet der Eigentümer der Immobilie Vorschläge zur Verbesserung des energetischen Zustands.
  • Auf Seite 5 des Energieausweises werden bestimmte Begriffe zum besseren Verständnis erläutert.

Muster: Bedarfsausweis (links) und Verbrauchsausweis (rechts), Quelle: Bundesministerium des Inneren

Gut zu wissen: Ein Energieausweis, unabhängig davon, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt, ist maximal 10 Jahre lang gültig.

 

Quellen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/fuer-wen-ein-energieausweis-zur-immobilie-pflicht-ist-24054#wann

https://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis

https://www.dena.de/themen-projekte/energieeffizienz/gebaeude/beraten-und-planen/energieausweis/

https://www.drklein.de/energieausweis.html#:~:text=F%C3%BCr%20einen%20Neubau%20mit%20Effizienzklasse,15.000%20Euro%20pro%20Wohneinheit%20bekommen