Frankfurter Sparkasse: Neue Finanzierungsgrenzen und Hinweis zu pandemiebedingten Einschränkungen

 

Bisher waren Finanzierungen der Frankfurter Sparkasse für Kapitalanleger auf 90% Kaufpreis limitiert.

Ab sofort gelten neue Finanzierungsgrenzen für Selbstnutzer und Kapitalanleger im nicht risikorelevanten Kreditgeschäft (Obligo unter 1 Mio €):

Voraussetzungen:

  • Die Antragsteller müssen in einer Schattenrechnung eine Annuität von 7% nach Abzug aller Kosten tragen können
  • Finanzierungsobergrenze ist max. 110% des von der FraSpa ermittelten Marktwertes

 

Pandemiebedingte Einschränkungen

Die Frankfurter Sparkasse hat uns darauf hingewiesen, dass pandemiebedingt ab sofort wieder folgende Einschränkungen gelten:

Es werden keine Verträge in den Räumlichkeiten der Frankfurter Sparkasse unterschrieben.

  • Verträge ab Risikorelevanzgrenze größer 1 Mio € Obligo werden den Kunden im Fernabsatz zugestellt.
  • Anträge für Antragsteller mit unzureichenden Deutschkenntnissen und Einbindung eines Dolmetschers können ab sofort nicht mehr angenommen werden. Die FraSpa informiert uns umgehend, wenn sich dies wieder ändert.