Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,

die besondere Situation der COVID-19-Pandemie stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen.

Bei der Leistungsregulierung für Unfall- und Pflegerenten sowie dem IDEAL KrankfallSchutz haben wir festgestellt, dass die Antwortzeiten von Ärzten, Gutachtern, Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen aktuell sehr lang sind.

Es kann daher vorkommen, dass sich der Leistungsfall mit den vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen lässt.

Für Fälle, bei denen eine Leistungspflicht als „wahrscheinlich“ gilt, wollen wir besonders schnell und unbürokratisch helfen und bieten folgende Lösung an:

  • Wir zahlen Ihren Kunden für 6 Monate einen Betrag bis zur Höhe der monatlich versicherten Rente (Unfall- bzw. Pflegerente) bzw. der entsprechenden Invaliditätsleistung (IDEAL KrankfallSchutz) als Vorschuss unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
  • Ihr Kunde erhält das Angebot zu den Vorschusszahlungen in Textform.
  • Sie bzw. Ihre Kunden müssen dem lediglich telefonisch zustimmen.

Spätestens nach Ablauf der 6 Monate erfolgt die vollständige Leistungsprüfung. Der Versicherungsnehmer bzw. die Angehörigen müssen hier im Rahmen der Mitwirkungspflichten die benötigten Unterlagen einreichen.

Bei einer negativen Leistungsentscheidung muss die Vorschusszahlung zurückgezahlt werden. Ergibt sich nach der Prüfung ein höherer Anspruch (bspw. durch einen höheren Pflegegrad), so wird die Differenz selbstverständlich zusätzlich ausgezahlt.

Bevorzugen Ihre Kunden anstelle des Vorschusses die vollständige Leistungsprüfung, bitten wir um Ihr Verständnis, sofern sich längere Wartezeiten ergeben.

Bei Fragen erreichen Sie uns per Telefon unter 030/ 25 87 261 oder per E-Mail an vpa-hotline@ideal-versicherung.de.

Ihre IDEAL Vertriebspartnerbetreuung

 

Anschrift: IDEAL Vertriebspartnerhotline:
IDEAL Gruppe Telefon: 030/25 87 261
Kochstraße 26 Telefax: 030/25 87 356
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