Aktion Provisions-Plus endet am 30.11.2023

Wie bereits in unserer News vom 27.09.2023 berichtet, läuft bei der ING derzeit die Aktion Provisions-Plus.

Noch bis zum 30.11.2023 hast Du die Chance, Deine Provision um 0,05 % zusätzliche Provision pro Zinsbindungsjahr, also um 50 % zu erhöhen.

Die Auszahlung der zusätzlichen Provision erfolgt direkt mit der üblichen Provisionsabrechnung – nach Vertragsabschluss, nach Legitimation des Kunden und Ablauf der Widerrufsfrist.

 

Anpassung der Herauslagekriterien und Infos zum Energieausweis

Die ING hat zu Montag, den 20.11.2023 ihre Herauslagekriterien aktualisiert und schärft u.a. einige ihrer Formulierungen. Es wurden auch einige Punkte neu in das Nachschlagewerk aufgenommen. 

Nachfolgend findest Du in Kürze zusammengefasst, welche Änderungen vorgenommen werden:

  • Niederlassungs-/Aufenthaltserlaubnis: 
    Ergänzung, dass auch aus Drittstaaten stammende Familienangehörige von EU-Bürgern eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung zur Antragstellung brauchen.
  • Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen ohne Schaffung von neuem Wohnraum: 
    Das Rechenbeispiel ist jetzt klarer nachzuvollziehen.
  • KfW-Darlehen: 
    Der Passus zur Eintragung der Auflassungsvormerkung bzw. der Eigentumsumschreibung im Grundbuch wurde entsprechend der KfW-Neuregelung gestrichen.
  • Energieausweis: 
    Der Energieausweis wird zur Auszahlungsvoraussetzung. Auch für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern ist der Energieausweis erforderlich. Dies wurde in den Kriterien präzisiert.
  • Baufinanzierung Green: 
    Der Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch der Immobilie wurde auf ≤ 50 kWh korrigiert.
  • Grenze Individualdarlehen: 
    Die Grenze für die Anforderung von externen Gutachten wurde an die Kleindarlehensgrenze der BelWertV angepasst und im Rahmen dieser Änderung auch die Volumensgrenze für Individualkredite auf 600.000 € angehoben – ausgenommen sind Mehrfamilienhäuser ab vier Wohneinheiten. Hier bleibt es dabei, dass ab einer Volumensgrenze von 500.000 € alle erforderlichen Mindestunterlagen eingereicht werden müssen.
  • Tilgungssatz gesenkt auf 1 % ( ≤ 85 BLA) bzw. 1,5 % (> 85 % BLA).
  • Umschuldung bei Anschlussfinanzierung: 
    Eindeutigere Formulierung, dass von maximal drei Darlehensgebern zu drei unterschiedlichen Ablöseterminen umgeschuldet werden kann.

Zum Abschluss möchte Dir die ING noch einen Hinweis zum Energieausweis geben.
Nach der Einführung des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) als Pflichtunterlage, geht die ING jetzt den nächsten Schritt und fordert seit Montag, den 20.11.2023 den Energieausweis als Auszahlungsvoraussetzung an. In welcher Phase der Baufinanzierung Du bzw. Deine Kundschaft den Energieausweis künftig einreichen müssen, wird in dem Infoblatt „Wann braucht ihr den Energieausweis“ übersichtlich zusammengefasst.