KfW: Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung zum 20.04.2022

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 20.04.2022 neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden. Für diese Förderung stehen begrenzte Mittel zur Verfügung. Das BMWK hat Abweichungen zu den zum 01.02.22 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude festgelegt, und zwar bezüglich Art und Gegenstand der Förderung sowie Höhe des Tilgungszuschusses. Es gibt Ausnahmen für vom Hochwasser 2021 betroffenen Antragsteller.

Der Tilgungszuschüsse werden wie folgt vermindert:

  • Effizienzhausstufe 40 EE: 10% (vorher 22,5%)
  • Effizienzhausstufe 40 NH: 12,5% (vorher 22,5%)
  • Effizienzhausstufe 40 Plus: 12,5% (vorher 25,0%)

Bei Wohngebäuden fördert die KfW diese drei Effizienzhaus-Stufen:

  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
  • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
  • Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

Grundsätzlich gilt: Die Kunden müssen ihren Antrag stellen bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor den Antrag in Anspruch genommen werden.

Alle weiteren Informationen findest Du hier in der KfW-Info.

Ab dem Jahr 2023 wird es für Neubauvorhaben ein neues Programm „Klimaneutrales Bauen“ geben, das in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden soll. Hierbei zeichnet sich ab, dass zukünftig nicht nur die laufende Energieeffizienz des fertigen Gebäudes, sondern auch die Energiebilanz bis zur Fertigstellung berücksichtigt wird.