Die Qualitypool Superprovision 2019

Volumen p.a. > 2 Mio. € > 3 Mio. € > 4 Mio. € > 5 Mio. € > 6 Mio. € > 8 Mio. € > 10 Mio. €
Superprovision 0,10 % 0,11 % 0,12 % 0,14 % 0,15 % 0,18 % 0,20 % + 0,10%*

*0,10 % zusätzliche Superprovision für das Volumen > 10 Mio. (Bsp.: 15 Mio.: 0,20 % auf 15 Mio + 0,10 % extra auf 5 Mio.)

Rahmenbedingungen für die Superprovision 2019

  • Die Höhe der Superprovisionszahlung 2019 ergibt sich aus der Höhe des zustande gekommenen Baufinanzierung-, Bauspar- und Ratenkreditvolumens im Kalenderjahr 2019.
    Superprovisionsberechtigt sind Baufinanzierungen und Ratenkredite, die 2019 in den Status „Vertrag geschlossen, positiv“ bzw. „unterschrieben beide“ wechseln und über EUROPACE beantragte und eingelöste Bausparverträge.

 

  • Voraussetzungen für den Erhalt einer Superprovision ist ein gültiger „Vertrag über die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen“ mit Qualitypool.

 

  • Haben Untervertriebsstrukturen keinen eigenen „Vertrag über die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen“ mit Qualitypool geschlossen, so wird das Finanzierungsvolumen von Untervertriebsstrukturen bei der Berechnung der Superprovision der Obervertriebsstruktur grundsätzlich mit berücksichtigt.

 

  • Zwischenfinanzierungen können grundsätzlich nicht für die Superprovision berücksichtigt werden.

 

  • Prolongationen bei unserem Produktpartner DSL Bank und ING-DiBa werden nicht für die Superprovision berücksichtigt.

 

  • Die Höhe der erreichten Superprovision wird im Januar 2020 berechnet und in einer Summe bis 31.01.2020 ausgeschüttet.

 

  • Die Bonifikation bezieht sich ausschließlich auf das Kalenderjahr 2019. Ansprüche auf Zahlungen für andere Kalenderjahre als 2019 werden mit dieser Regelung nicht begründet. Sollten rechtliche und/oder gesetzliche Änderungen eintreten, die z.B. auf die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) zurückzuführen sind, ist Qualitypool berechtigt, die Rahmenbedingungen für die Superprovision 2019 jederzeit an das jeweils geltende Recht anzupassen und/oder die Bonifikation teilweise oder ganz zu kürzen.
Wir wünschen Dir viel Erfolg!