Targobank – Vertriebsnews: Aller guten Dinge sind nun 2!

getreu dem Motto „Weniger ist mehr“ vereinfacht die Targobank den Kreditantragsprozess für einen erfolgreichen Jahresstart.

 Ab sofort gelten vereinfachte Anforderungen an die einzureichenden Lohn- und Gehaltsnachweise:

  • Einreichung von nur noch zwei Einkommensnachweisen bei Kreditbeträgen ab 5.000 Euro
  • Einreichung von nur einem Einkommensnachweis bei Kreditbeträgen unter 5.000 Euro

Die pauschale Einreichung von drei Einkommensnachweisen gehört damit der Vergangenheit an!

Bei einer Kreditbeantragung ab 5.000 Euro ist weiterhin das niedrigere Nettoeinkommen der beiden Einkommensnachweise anzusetzen.