Ein Blankokredit ist bekanntlich ein Kredit, für den keine Kreditsicherheiten gestellt werden, sondern der ausschließlich aufgrund der persönlichen Bonität des Kreditnehmers gegeben wird.

Damit der Kreditgeber auf eine grundbuchliche Besicherung verzichtet, genügt bei relativ kleinen Kreditsummen eine sogenannte Negativerklärung. Durch eine Negativerklärung verpflichtet sich der Kreditnehmer, eine mögliche Besicherung des Blankodarlehens durch Grundpfandrechte nicht durch eine Verpfändung oder Veräußerung des als Pfandobjekt in Frage kommenden Grundstücks zu verhindern. Dies wird in der Praxis zwar nicht überwacht, kann aber im schlechtesten Fall eine Darlehenskündigung zur Folge haben und zu einer entsprechenden Umschuldung führen. Es empfiehlt sich also, die Negativerklärung auch einzuhalten.

Blankodarlehen haben als Voraussetzung, dass auf Seiten des Kreditnehmenden bereits Immobilienvermögen vorhanden sein muss, teils ein bis fünf Jahre im Bestand, teils eigengenutzte Objekte. Teilweise reicht es sogar aus, dass eine Immobilie im Privatbestand erworben wird. Die genauen Bedingungen können von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich sein. Diese Voraussetzungen grenzen das Blankodarlehen von Ratenkrediten zur freien Verwendung ab.

Zu seinen Vorteilen zählen u. a.:

  • Verzicht des Darlehensgebers auf Grundbucheintrag, somit keine Grundbuchkosten
  • Zweit- bzw. Nachrangigkeit
  • Vereinfachte Beantragung (u. a. keine Immobilienbewertungsprüfung)
  • Längere Laufzeiten und niedrigere Raten als bei Ratenkrediten

 

 Wann kann der Einsatz eines Blankodarlehens sinnvoll sein?

  • Beispielfall 1: Wenn das beantragte Kreditvolumen so gering ausfällt, dass das Einfordern einer Sicherheit übermäßig hohe Kosten verursachen würde und somit unwirtschaftlich wäre, wird häufig ein Blankokredit gewährt.
  • Beispielfall 2: Blankodarlehen von Bausparkassen sind vorfinanzierte Bausparverträge. Dabei erhält Deine Kundschaft von der Bausparkasse einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 €. Für diesen Kredit zahlen sie die vereinbarten Zinsen und schließen gleichzeitig einen Bausparvertrag in gleicher Höhe ab, der parallel bespart wird und bei Zuteilung die Vorfinanzierung ablöst.

 

Aktuelle Infos zu Blankodarlehen:

Bausparkassen können die Darlehensgrenze im Blankobereich seit einiger Zeit von 30.000 € auf 50.000 € anheben. Dies hat die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entschieden.

Diese Regelung ermöglicht Modernisierungskredite bis 50.000 € ohne Grundschuldeintragung (z. B. zur Heizungsoptimierung, der Fassaden- und Dachdämmung sowie einem Fenstertausch). Allgemein sind duch die Neuregelung Finanzierungen bis zu 50.000 € ohne Grundschuldeintragung und ohne Bewertung der Immobilie möglich (ggf. auch schnellere Abwicklung).  

 

Du möchtest mehr über den Einsatz von Blankodarlehen erfahren? Dann wende Dich direkt an Deinen Kreditspezialisten bzw. Deine Kreditspezialistin oder den ProService.