Damit Deine Kunden nicht auf der Strecke bleiben!
Während Mitfahrer bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht ausreichend abgesichert, wenn er einen Unfall selbst- oder mitverschuldet. Auch Insassen-Unfallversicherungen beziehen den Fahrer nicht immer in den Schutz ein.
Die Lösung der KRAVAG
Eine Lösung bietet die Fahrerschutz-Versicherung. Im Gegensatz zur Insassen-Unfallversicherung leistet die Fahrerschutz-Versicherung für den tatsächlich entstandenen Personenschaden des Fahrers – und das bis zu 20 Millionen EUR je Schadenfall.
Sie kommt für den konkreten Personenschaden des Fahrers auf und übernimmt die dadurch entstehenden Folgekosten nach einem Verkehrsunfall mit und ohne Fremdbeteiligung. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen zahlt sie sogar ein Schmerzensgeld. Geleistet wird für Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbstverschuldet hat, aber auch, wenn der Schädiger unbekannt oder mittellos ist. Können die Ansprüche gegen einen Schädiger oder Sozialversicherungsträger (z. B.Krankenkasse) gerichtet und durchgesetzt werden, übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung die mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.
Sie übernimmt Kosten wie:
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfe
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen (z. B. von Haus-, Wohnung und Fahrzeug)
- Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen- oder Waisenrente)
- Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen)
Im Todesfall des berechtigten Fahrers z. B.
- eine Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen-oder Waisenrente),
- ein Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige
Die Fahrerschutz-Versicherung ist in Verbindung mit einer bei der KRAVAG bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar, die mehr als die Mindestdeckung umfasst. Die KRAVAG bietet hierfür aktuell zusätzliche 10 Prozent Rabatt. Dieser Nachlass ist auch bereits in Smart Consult hinterlegt und kann ab sofort genutzt werden.