Allianz: Newsletter zu Änderungen in der Kalkulation und den Annahmekriterien

Im aktuellen Newsletter informiert die Allianz über verschiedene Anpassungen in der Kalkulation und den Annahmekriterien. Wir haben die Punkte für Dich zusammen gefasst.

Zum 01.06.2022 werden die nachfolgenden Anpassungen bei der Kalkulation und den Annahmekriterien vorgenommen:

  • Forwarddarlehen: Die Aufschläge für die Forward-Monate werden von derzeit 0,01% auf 0,02% erhöht.
    Für die ersten 12 Monate wird weiterhin jedoch kein Aufschlag berechnet.
  • Finanzierungssumme: Künftig setzt die Allianz eine Finanzierungssumme von mindestens 75.000€ voraus.
    Die Mindestgröße einer Darlehenstranche liegt weiterhin bei 25.000€.
    Bei folgenden Konstellationen sind Finanzierungen auch <75.000€ möglich: (Kleinsummenaufschlag von 0,30% beachten)

     

    • Nachfinanzierungen
    • Finanzierungen von Maßnahmen zur CO2- Reduzierung
  • Zwischenfinanzierung: Für Zwischenfinanzierungen stellt die Allianz künftig einen Sollzins von 3,49% statt 2,49% in Rechnung.
  • Lebenshaltungskosten: Künftig werden 46% statt 40% des Haushaltsnettoeinkommens berücksichtigt. Abhängig vom Einkommen sind folgende Mindestpauschalen zu berücksichtigen:
    • 1. Person 950€
    • 2. Person 350€, unabhängig ob Erwachsender oder Kind
    • jede weitere Person 175€

ACHTUNG: Wie üblich wird keine Nachlauffrist gewährt, da die Allianz bereits vorab informiert hat (News findest Du in myQ).

Des Weiteren wird das Angebot Zukunftsdarlehen zum 01.06.2022 eingestellt. Auch hier gibt es keine Nachlauffrist. Bitte achte auf die Einreichung des Effizienznachweises.