DSL Ratenkredit: Einheitlicher Provisionsdeckel bei Vermittlung von Restschuldversicherungen

Am 01.07.2022 treten die gesetzlichen Regelungen zum Provisionsdeckel in Kraft. Diese besagen, dass die Provision für den Abschluss einer Restkreditversicherung nicht höher als 2,5 % des abgesicherten Darlehensbetrages sein darf.

Was ändert sich für Deine Kunden? 

Die Restschuldversicherung wird günstiger und klarer. Die einfache, verständliche und vergleichbare Darstellung der versicherten Leistungen sowie der branchenweit einheitlichen Provisionsregelung werden Kundenwünschen nach Transparenz und Klarheit bei Finanzfragen gerecht. Die vollständige Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) und Tod sind durch einen geringeren Betrag möglich.

Was ändert sich für Dich?

Durch die geringen Beträge können Abschlusschancen gesteigert werden. Die Beratung wird insbesondere beim Thema Kosten erleichtert, da die Provisionsregelung ab Juli branchenweit gleich ist.

Der Beratungs- und Antragsprozess über KreditSmart bleibt unverändert.