Baufinanzierungsberater ohne eine Gewerbeerlaubnis nach §34 i können Ihnen als Tippgeber Geschäft zuführen. Wie das funktioniert und wie Sie Ihre Tippgeber in EUROPACE 2 erfassen…
Was wir heute schon wissen

Nicht jeder, der heute Baufinanzierungskunden berät, wird aufgrund der Regularien der Wohnimmobilienkreditrichtlinie künftig die für eine Kundenberatung erforderliche Gewerbeerlaubnis nach §34i der Gewerbeordnung bekommen bzw. diese erwerben wollen.

Diese Vermittler haben oftmals wertvolle Kontakte mit Baufinanzierungspotenzial. Und nun?

Künftig wird der Tippgeber eine größere Rolle im Baufinanzierungsgeschäft spielen.

Was bedeutet Tippgeber?

Tippgeber dürfen nach aktueller Rechtsauffassung keinerlei Beratung durchführen oder anderweitig am eigentlichen Abschlussvorgang beteiligt sein.

Tippgeber in EUROPACE 2

Wenn Sie Tippgeber für Ihr Baufinanzierungsgeschäft gewinnen, bietet Ihnen EUROPACE 2 ab sofort die Möglichkeit, diese fallbezogen und mit der dazugehörigen Vergütungsregelung auszuwählen.

Dazu ist es erforderlich, dass Qualitypool Ihre Tippgeber in EUROPACE 2 erfasst und Ihrer Vertriebseinheit zuordnet. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Key Account Manager.

Sobald die Stammdaten hinterlegt sind, haben Sie unter „Vorgang“ die Möglichkeit, Ihren Tippgeber auszuwählen. Für die Vergütung stehen am Finanzierungswunsch drei mögliche Szenarien zur Verfügung. In der Wissensdatenbank werden die Funktionen detailliert erläutert. Klicken Sie dafür bitte hier.