Alle Neuerungen der DSL zum 05.04.2022 auf einen Blick

 

Anpassung der anzusetzenden Lebenshaltungskosten 

Die DSL passt zum 05.04.2022 die Systematik der anzusetzenden Lebenshaltungskosten an. Der generelle Ansatz -40 % des anrechenbaren Familiennettoeinkommens entfällt ersatzlos.

Somit wird automatisch nur noch der Höchstwert aus der Kundenangabe (Selbstauskunft) bzw. der Mindestwert (Lebenshaltungspauschale) angesetzt. Dies wird sich vor allem bei höherem Familiennettoeinkommen positiv auf die Haushaltsrechnung auswirken.

Die neue Pauschalen für die Lebenshaltungskosten sind:

  • Lebenshaltungskosten 1. Darlehensnehmer 790€ (1.160€ Selbständige/470€ Rentner)
  • Ehe-/Lebenspartner, selber HH, 200€ (280€ Selbständige/375€ Rentner)
  • Kind 1&2 je 230€, ab dem 3. Kind 270€ (300€ bei Selbständigen für alle Kinder)

Im Detail kannst Du diese hier noch einmal nachlesen.

 

Anpassung von Zu- und Abschlägen 

Die DSL reagiert auf die Bewegungen am Markt und passt ebenfalls zum 05.04.2022 ihre Zu- und Abschläge bei den Produkten DSL Forward und DSL Volltilger an. Des Weiteren wird die Sollzinssubventionierung BHW Bausparen auf 0,05 %-Punkte gesenkt.

Die neuen Werte findest Du hier in der Übersicht. Sie werden automatisch zum Termin auf BaufiSmart hinterlegt.