BSK Schwäbisch Hall: Neue Maßnahmen für das Kreditgeschäft

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat zum 05.04.2022 folgende Änderungen vorgenommen:

  • Die Lebenshaltungskostenpauschale wird in der Tragbarkeitsprüfung für die 1. Person auf 1.200€ (bisher 1.000€) erhöht. Es gelten folgende Mindestpauschalen:
    • Erster Darlehensnehmer/Einzelperson 30% des Gesamt-Nettoeinkommens (mind. 1.200€)
    • Ehe/Lebenspartner im selben Haushalt 400€
    • Je Kind 200€
  • Zusagen nur noch bis zu einer Bonität von 2d bei allen dinglichen Darlehen (außerkollektiv). Die bisherige Ausnahmeregelung „Bonitäten von 2e bis 3b und BLA 60%“ wird beendet.
  • Vereinfachungen bzw. Anpassungen in der dynamischen Unterlagenliste, diese findet Du hier: 2022Anpassung.pdf